Reiserecht14. Mai 2026·6 min Lesezeit

Flugentschädigung: Bis zu 600 € bei Verspätung

Flug verspätet oder annulliert? So fordern Sie bis zu 600 € Entschädigung nach EU-Recht — verständlich erklärt, Schritt für Schritt.

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Was Passagiere wirklich wissen müssen

Stundenlang am Gate sitzen, kein Ersatzflug in Sicht, keine Erklärung von der Airline — wer das kennt, weiß wie hilflos man sich fühlt. Was viele nicht wissen: Europäisches Recht schützt Passagiere in solchen Situationen konkret und mit klaren Beträgen.

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verpflichtet Airlines unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung von 250 bis 600 Euro. Trotzdem lehnen viele Airlines berechtigte Forderungen zunächst ab — oft mit vagen Hinweisen auf „außergewöhnliche Umstände".

Wann haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung?

Ein Entschädigungsanspruch entsteht in drei Situationen:

  • Flugverspätung von mehr als 3 Stunden am Zielflughafen (gemessen an der tatsächlichen Ankunftszeit)
  • Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung und ohne zeitnahen Ersatzflug
  • Nichtbeförderung gegen den eigenen Willen, etwa bei Überbuchung

Grundvoraussetzungen: Bestätigte Buchung, pünktliches Erscheinen am Flughafen, und der Flug startet ab einem EU-Flughafen oder landet an einem EU-Flughafen mit einer EU-Airline.

Wie hoch ist die Flugentschädigung?

Die Höhe richtet sich ausschließlich nach der Flugstrecke:

  • Bis 1.500 km: 250 € (oder 125 € bei deutlich kürzerem Ersatzflug)
  • 1.500 – 3.500 km: 400 € (oder 200 €)
  • Über 3.500 km: 600 € (oder 300 €)
Innereuropäische Flüge über 1.500 km fallen in die mittlere Kategorie — also 400 Euro.

Wann Airlines nicht zahlen müssen

Airlines können sich auf „außergewöhnliche Umstände" berufen — dann entfällt die Entschädigungspflicht. Die Nachweislast liegt aber bei der Airline, nicht beim Passagier.

Anerkannte außergewöhnliche Umstände: extremes Wetter, politische Ereignisse, Streiks von Drittanbietern (z.B. Fluglotsen).

Nicht automatisch außergewöhnlich: Technische Probleme am Flugzeug und eigener Personalstreik der Airline — laut EuGH (C-195/17) häufig kein außergewöhnlicher Umstand.

Rechte bei Anschlussflügen und Gepäck

Verpasster Anschlussflug

Wer einen Anschlussflug verpasst, hat Anspruch auf Entschädigung wenn beide Flüge auf einem einheitlichen Ticket gebucht sind und die Gesamtverspätung am Endziel mehr als 3 Stunden beträgt.

Gepäckprobleme

Für verlorenes oder verspätetes Gepäck gilt das Montrealer Übereinkommen: Bei Verlust haftet die Airline bis ca. 1.600 Euro. Schaden sofort beim Flughafen melden und Schadensbericht (PIR) erstellen lassen.

Betreuungsleistungen — immer, auch ohne Entschädigung

  • Ab 2 Stunden Wartezeit: Mahlzeiten und Getränke
  • Bei Übernachtung: kostenloses Hotel inkl. Transfer
  • Ab 5 Stunden Verspätung: Rückerstattung des Ticketpreises möglich
  • Bei Annullierung: Wahl zwischen Rückerstattung oder Umbuchung
Diese Ansprüche gelten auch bei Streik oder Unwetter — unabhängig von der Entschädigungspflicht.

So fordern Sie Ihre Entschädigung richtig ein

  1. Prüfen: Liegt Verspätung über 3h, Annullierung oder Überbuchung vor? Gilt die EU-Verordnung für Ihre Route?
  2. Dokumentieren: Bordkarte, Buchungsbestätigung, Screenshots von Anzeigetafeln sichern — am besten noch am Flughafen.
  3. Fordern: Schriftlich (E-Mail oder Brief) an das ausführende Unternehmen — nicht den Reiseveranstalter.
  4. Nachhaken: Bei Ablehnung: Beschwerde bei der Schlichtungsstelle SÖP oder beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Wichtige Frist: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist — Ihr Flug sollte aber nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

Typische Fehler die Passagiere Geld kosten

  • Falsche Airline kontaktieren: Verantwortlich ist immer das ausführende Unternehmen, nicht die buchende Airline.
  • Keine Dokumentation: Alles sichern bevor man den Flughafen verlässt.
  • Zu früh aufgeben: Eine erste Ablehnung ist kein rechtskräftiges Urteil.
  • Technische Probleme akzeptieren: Das berechtigt die Airline nicht automatisch zur Ablehnung.

FAQ: Häufige Fragen zu Fluggastrechten

Gilt die Entschädigung auch bei Pauschalreisen?

Ja. Die EU-Verordnung gilt unabhängig davon ob der Flug einzeln oder als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde.

Was passiert wenn die Airline nicht reagiert?

Schlichtungsstelle SÖP oder Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einschalten. Alternativ Klageweg oder Dienstleister auf Provisionsbasis.

Bekomme ich Geld wenn mein Flug wegen Streik ausfällt?

Kommt darauf an wer streikt. Ein Streik des eigenen Personals gilt laut EuGH oft nicht als außergewöhnlicher Umstand — hier besteht häufig Anspruch. Bei Streiks Dritter kann die Airline die Zahlung verweigern.

Fazit

Das EU-Recht schützt Passagiere klar und mit konkreten Beträgen. Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen berechtigen zu 250 bis 600 Euro — hinzu kommen Betreuungsleistungen die immer gelten. Wer seine Rechte kennt, gut dokumentiert und konsequent vorgeht, hat gute Chancen auf Erfolg.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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